Das Mietrecht hat sich über die Jahre zu einem komplexen Themengebiet entwickelt. Die Lösung mietrechtlicher Fälle erfordert wegen besonderer sozialpolitischer Relevanz des Rechtsgebiets neben fundierten Rechtskenntnissen auch den Überblick über die Rechtsprechung.
Wir beraten Sie über Wohnraum- und Geschäftsraummiete, insbesondere zu Fragen der Vertragsgestaltung, Betriebskosten, Kaution, Mieterhöhung, Mietminderung, Kündigungen, Mängel, Sicherheitsverwertung, Schönheitsreparaturen und Räumungsklagen.
In Sachverhalten des täglichen Lebens ist das Mietrecht oft mit anderen Rechtsgebieten, wie dem Erb- und Familienrecht oder Maklerrecht, verknüpft und kann auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum und dem privaten Nachbarrecht betreffen. Auch Straftatbestände, wie zum Beispiel Mietwucher, Hausfriedensbruch, Einmietbetrug oder vorgetäuschter Eigenbedarf, können Gegenstand von Auseinandersetzungen werden.
Wir vertreten sowohl die Interessen der Mieter als auch der Vermieter und stellen somit sicher, dass Ihr individueller Fall bei uns Dank unserer langjähriger Erfahrung umfassend beleuchtet wird und die optimale Lösung für Sie gefunden werden kann.