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Internationales Privatrecht

Wir unterstützen Sie bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen zwischen Italien und Deutschland. Unsere Partner in Italien vertreten Ihre privaten und geschäftlichen Interessen auch vor Ort.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im deutsch-italienischen Rechtsverkehr, insbesondere zu Fragen des Prozessrechts sowie bei gerichtlicher und außergerichtlicher Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.
Internationales Privatrecht wird auch als Kollisionsrecht bezeichnet, da es sich um die Gesamtheit der Rechtsnormen handelt, die in Fällen mit Auslandsbezug regeln, welche von mehreren möglichen nationalstaatlichen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall angewandt werden soll.

Prozessrecht:
Auf prozessrechtlicher Ebene beraten wir Sie über Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit sowie über Anerkennung und Durchsetzung ausländischer Vollstreckungstitel in Deutschland oder Vollstreckung in Italien.

Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit:
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen dienen wir mit unseren sprachlichen und fachlichen Kompetenzen. Für den Fall, dass eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche in Italien unausweichlich werden sollte, stehen auch unsere Partner vor Ort zur Verfügung. Sie profitieren von unserer jahrelangen erfolgreichen Kooperation mit italienischen Kollegen, sodass die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen jederzeit sichergestellt ist.