Aufgrund vieler Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, wie Familien-, Gesellschafts-, Miet- oder Sozialrecht stellt das Erbrecht ein komplexes Rechtsgebiet dar. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Planung des Erbfalls als auch bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.
Wir verschaffen den Überblick und begleiten Sie zielorientiert durch diese Materie.
Zur Vermeidung von langwierigen Streitigkeiten ist eine eindeutige Regelung über den Nachlass erforderlich. Daher beraten wir Sie über Gestal- tungsmöglichkeiten erbrechtlicher Regelungen (Testament, Erbvertrag, Nach- lassplanung). Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Pflichtteils- und sonstigen Erbrechtsansprüchen sowie bei der Vorsorgeplanung durch Vor- sorgevollmachten oder Patientenverfügungen.