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Wir beraten Sie kompetent und umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere des Schuldrecht sowie in erbrechtlichen Fragen. Zu unseren Beratungsschwerpunkten gehören die Durchsetzung von Vertrags- und Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritts vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz.

Unsere Leistungen

allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Rechtsverhältnisse unter natürlichen und juristischen Personen und stellt somit das Fundament jeglicher juristischen Tätigkeit dar. Dazu gehören insbesondere vertragliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse.

Durch Kauf-, Werk-, Dienstverträge u.v.m. werden durch Vertrag Rechtsbeziehungen begründet, aus welchen Rechte und Pflichten erwachsen. Ansprüche können sich aber auch aus unerlaubten Handlungen ergeben. Schließlich regelt das Gesetz Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum etc.) sowie die Sicherung von Rechtspositionen durch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche.


Erbrecht

Aufgrund vieler Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, wie Familien-, Gesellschafts-, Miet- oder Sozialrecht stellt das Erbrecht ein komplexes Rechtsgebiet dar. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Planung des Erbfalls als auch bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.
Wir verschaffen den Überblick und begleiten Sie zielorientiert durch diese Materie.

Zur Vermeidung von langwierigen Streitigkeiten ist eine eindeutige Regelung über den Nachlass erforderlich. Daher beraten wir Sie über Gestal- tungsmöglichkeiten erbrechtlicher Regelungen (Testament, Erbvertrag, Nach- lassplanung). Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Pflichtteils- und sonstigen Erbrechtsansprüchen sowie bei der Vorsorgeplanung durch Vor- sorgevollmachten oder Patientenverfügungen.